Porno oder Kinderporno?
Bin gerade von einem Kumpel auf einen Artikel bei gulli.com aufmerksam gemacht worden. Darin geht es um einen Filesharer, der illegal Pornografische Inhalte der Purzel Video GmbH im Internet verbreitet hat.
Ende 2007 bekam der Beschuldigte eine Vorladung der zuständigen Polizeistelle. Diesen Termin konnte er aber nicht wahrnehmen, worauf er Post von der Staatsanwaltschaft bekam, dass er sich bitte melden soll.
Auch dies hat aus irgendeinem Grund nicht geklappt. Mitte 2008 flattert erneut eine Anklage ins Haus des Filesharers. Diesmal direkt von der Staatsanwaltschaft. Nun wird es aber interessant. In dieser Anklage geht es nicht mehr um das verbreiten "normaler" Pornos, sondern um die Verbreitung von Kinderpornos!
Der genaue Wortlaut in dem Schreiben: "[...] in der Strafsache gegen Sie, wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften wird anliegend eine Ausfertigung des Strafbefehls zur Kenntnisnahme übersandt.[...]".
Wie die Staatsanwaltschaft da nun plötzlich von Pornos, die man in Deutschland legal kaufen kann auf Kinderpornos kommt, ist hier nun die große Masterfrage. Schon allein, da der Autor des Pornos mit samt der Unternehmensform (GmbH) in dem Schreiben genannt wurde.
Quelle: gulli.com
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